Ich freue mich riesig, denn ich habe nach drei Jahren vor dem Sozialgericht Hamburg, Geschäftszeichen S 56 KR 2769/19, mit Hilfe der Rechtsanwältin Heike Kaiser-Behm das Liegerad „Van Raam Easy Rider 3“, wegen meines sehr schweren Schlaganfalls, zugesprochen bekommen. Und das ist sooo irre phantastisch!
Der Vertreter der Krankenkasse hatte im Termin angekündigt, dass in Berufung gegangen wird. Aber die Berufungsfrist ist verstrichen, eine Einlegung der Berufung ist nicht bekannt und ich habe einen Bescheid bekommen, dass das Rad als Hilfsmittel bewilligt wird.
Es kommt in Deutschland nur selten vor, dass ein Erwachsener überhaupt dieses Rad als Hilfsmittel genehmigt bekommen hat. Dementsprechend gibt es auch nur wenige gerichtlich positive Entscheidungen.
Mit dem „Van Raam Easy Rider“ kann ich besser alle wichtigen Stellen, Ärzte und Therapien, aber auch Einkauf, erreichen, weil durch den zuschaltbaren Motor Hindernisse von mir überwinden werden können. Das ist super, weil ich dann selbstständiger sein kann.
Ich hatte vor zwölf Jahren einen Schlaganfall und habe jetzt immer noch eine Sprachstörung, einem rechten Arm, den ich fast nicht geöffnet kriege (wegen der Spastik) und einem rechten Bein, das auch spastisch ist und in dem ich auch noch eine Fußheberschwäche habe. Ich kann nur circa 80 Meter gehen und brauche danach eine Pause, weil sonst die Gefahr besteht, dass ich falle. Ich muss mich beim Laufen sehr stark konzentrieren. Wenn ich abgelenkt bin (zum Beispiel wenn ich bekannte Menschen treffe oder durch Hunde) oder wenn ich länger gelaufen bin, lässt die Konzentration nach und ich falle vielleicht hin. So konzentriert bin ich über das Nichtfallen. Es ist so furchtbar.
Das „Van Raam Easy Rider 3“ ist mit einem Motor und einer Tretkraftunterstützung ausgestattet. Er läuft nur, wenn ich trete. Zusätzlich hat es eine Anfahrtshilfe, das heißt wenn ich losfahre unterstützt mich der Motor beim Anfahren. Das ist bei mir besonders bei Kreuzungen oder leichten Steigungen wichtig, weil ich bei einer grünen Ampel nicht so schnell losfahren kann. So schwer ist es.
In der Gerichtsverhandlung wurde ich gefragt, wie es ist, wenn ich öffentliche Verkehrsmittel benutze. Ich habe dem Gericht gesagt, dass das für mich schwierig ist, weil ich vor dem Anfahren einen Sitzplatz haben muss, weil ich das Gleichgewicht aufgrund mangelnder Rumpfstabilität nicht halten kann und zu fallen drohe. Wenn ich in den Bus einsteige, bin ich schon sehr aufgeregt, weil ich nicht weiß, ob es mir gelingt einen Platz zu finden. Ich kann mich dann nicht mehr gut ausdrücken. Es ist so, wie die Rechtsanwältin es vor Gericht sagte: „Hinzu kommt, dass die Klägerin in einer solchen Situation sehr aufgeregt ist und bei Aufregung auch ihre Sprachstörung sich erheblich verstärkt. Das ist für einen behinderten Menschen entwürdigend.“ So ist das – entwürdigend!
Jetzt kann ich mit dem neuen Rad die Strecken fahren. Ich muss nicht mehr in dem Bus oder der Bahn sagen „Ich muss sitzen…“.
Warum ist das „Van Raam Easy Rider 3“ für mich gut?
Die Selbstständigkeit und die aktive Trainingstherapie mit dem Liegerad ist enorm hoch. Die größten Unterschiede zu meinem jetzigen Dreirad sind vor allem, dass es ein Sesselrad ist und einen kleineren Einschlagwinkel hat.
Das bedeutet, ich kann in einem kleineren Bogen um die Kurve fahren und muss nicht mehr ausholen und zum Beispiel beim Rechtsabbiegen vorher nach links auf die Fahrbahn schwenken. Das heißt, ich muss mich beim um die Kurve fahren nicht mehr darauf konzentrieren, dass ich auch wirklich den großen Bogen fahre. So ist das mit dem Schlaganfall.
Meine Krankenkasse hat als Alternative zum „Van Raam Easy Rider“ einen Elektrorollstuhl vorgeschlagen. Aber bei einem E-Rolly fehlt dann der rehabilitative Aspekt des Muskeltrainings. Außerdem lässt sich in einem Rollstuhl die Rumpfstabilität schlechter steuern. Ein E-Rolly trägt nicht zum Muskeltraining bei und es wäre zu befürchten, dass meine Muskeln sich abbauen und ich dann auch irgendwann nicht mehr meine Wohnung im ersten Stock erreichen kann.
Und außerdem ist es tierisch wichtig für mich, dass der Sessel so niedrig, wie ein normaler Stuhl ist und ich nicht mehr auf den Sattel rauf- und runterspringen muss. Ich bin sturzgefährdet (wegen meiner Lähmung) und deswegen war das bei meinem alten Rad immer gefährlich.
Außerdem habe ich schon lange Rheuma und das Raufhüpfen auf den Sattel war für mich oft schmerzhaft. Außerdem ist es ein Sessel mit einer Rückenlehne. Das ist gut, wegen meiner Rumpfstabilität. Die Muskelspannung beziehungsweise Stabilität auf meiner linken und rechten Körperhälfte ist unterschiedlich, auch die Wahrnehmung.
Ganz toll ist der Blinker! Der weist nämlich die anderen, die hinter mir fahren, an, in welche Richtung ich abbiegen möchte. Das ist Gold wert. Natürlich muss ich immer noch aufpassen. Vorher konnte ich meine Hand nicht zum Abbiegen raushalten, wegen meiner gelähmten Körperhälfte.
Alles, die Gangschaltung, die Bremse, der Knopf für die Anfahrtshilfe und ein Licht, sind links am Lenker. Das ist wichtig, weil ich zwar mein Handgelenk, aber nicht meine Finger an der rechten Hand bewegen kann.
Die Rechtsanwältin Heike Kaiser-Behm ist klasse! Frau Kaiser-Behm hatte ich vor dem Schlaganfall als Rechtsanwältin gehabt. Direkt nach dem Schlaganfall konnte ich gar nicht sprechen und sollte eine gesetzliche Betreuerin bekommen. Ich hatte keine Sprache und ein gestörtes Sprachverständnis, deshalb kriegte ich eine Betreuung. Ich habe dann verständlich gemacht, dass ich mit der vom Gericht eingesetzten Betreuerin nicht einverstanden mit und habe Frau Rechtsanwältin Heike Kaiser-Behm gebeten, die Betreuung zu übernehmen. Eigentlich macht sie keine Betreuungen, aber sie hat gesagt, dass sie mir hilft, damit ich nicht in einem Heim untergebracht werden, sondern in meiner Wohnung bleiben kann. Und sie übernimmt die Betreuung mit dem Ziel, dass ich nicht mehr betreut werden muss, weil sie der Auffassung war, dass ich mein Leben selber regeln kann. Und genau so haben wir es zusammen gemacht. Cirka neun Monate nach meinem Schlaganfall hat das Betreuungsgericht entschieden, dass ich keine Betreuung braucht. Hilfreich war dabei vielleicht auch, dass sie dem Betreuungsrichter gesagt hat, dass sie mir helfen würde, wenn Not am Mann ist. Und ja, das hat sie auch gemacht. Super, oder?
Frau Kaiser-Behm hat mich nicht nur beim Gerichtsverfahren für das „Van Raam Easy Rider“, sondern auch schon bei einigen anderen Dingen sehr unterstützt. Und dafür bin ich ihr unendlich dankbar!!!! Sie ist mein Glückpilz!
Vor einem Bundessozialgericht hat eine Schlaganfallpatientin auch ein Liegerad bekommen. Und Jürgen hat dieses Urteil im Internet gefunden, was die Rechtsanwältin Heike Kaiser-Behm dann auch in ihren Argumenten vor dem Sozialgericht benutzen konnte.
Ohne meinen Lebenspartner Jürgen Michaelsen, meine Hausärzte Dr. Nils Hansen, Dr. Heinrich Cordes und die Logopädin Anne Wagner hätte ich das nie geschafft! Und ohne die Rechtsanwältin Heike Kaiser-Behm sowieso nicht. Sie ist sensationell!
Ich kann mir das „Van Raam Easy Rider“ privat nicht leisten, weil ich viel Geld für die Betreuung ans Gericht gezahlt habe. Deswegen ist es super, dass die Rechtanwältin Kaiser-Behm das ehrenamtlich unterstützt hat.
Van Raam Easy Rider als Therapiemittel
Das Liegerad hilft mir, die Aktivität in meiner gelähmten Körperhälfte durch Bewegungs- und Muskeltraining zu stimulieren. Außerdem kann es dafür sorgen, dass die Muskelspannung in meinen beiden Körperhälften ähnlicher wird, eventuell die Spastik etwas reduziert wird und meine Koordinationsfähigkeit verbessert wird.
Zusätzlich kann ich damit meine Kraftausdauer trainieren, indem ich zum Beispiel unterschiedlich lange oder schwierige Strecken fahre (zum Beispiel mit Anstieg) oder mein Rad unterschiedlich schwer beladen kann.
Fahrradfahren ist auch eine Bewegungstherapie und sorgt dafür, dass meine Gelenke auch in Zukunft weiter gut funktionieren und Gelenkschmerzen vermieden werden.